Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis:
Grundsätze des Energieausweises (§ 17 EnEV)

Der Energieausweis nach § 16 EnEV 2007 darf auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des erfassten Energieverbrauchs ausgestellt werden. 

Wo liegen die Unterschiede zwischen einem bedarfsorientierten Energieausweis und einem verbrauchsorientierten Energieausweis?
Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre unter Berücksichtigung von Leerständen ausgestellt. Hierbei kann das Nutzerverhalten das Ergebnis u. U. negativ verfälschen.

Aus diesem Grund ist der bedarfsorientierte Energieausweis dem verbrauchsorientierten gegenüber aussagefähiger und daher diesem vorzuziehen. Beim bedarfsorientierten Energieausweis wird die tatsächliche energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten bewertet.

Bedarfsorientierter Energieausweis
Um den Energiebedarf eines Gebäudes genau zu ermitteln wird neben der Erfassung des Heizenergieverbrauchs auch der gesamte Energiebedarf des Gebäudes als Grundlage mit in die Berechnung genommen. Das Ergebnis wird im so genannten bedarfsorientierten Energieausweis dokumentiert. 

Hierzu wird aus den ermittelten Kenndaten der Gebäudehülle (Bodenplatte, Keller, Außenwände, Dach und Fenster), der Heizungsanlage und Brauchwassererwärmung unter Berücksichtigung interner Wärmegewinne der Gesamt-Energiebedarf des Gebäudes unter normierten Bedingungen mit einer Simulationssoftware ermittelt.

Der Vorteil dieser Berechnungsmethode ist, dass tatsächlich das Gebäude als solches bewertet wird und nicht das Nutzerverhalten der Bewohner. 

Der bedarfsorientierte Energieausweis setzt allerdings eine umfangreichere Datenerfassung durch einen Fachmann voraus, was aufwendiger ist als die Verbrauchsdatenerfassung bei einem verbrauchsorientierten Energieausweis. Modernisierungsvorschläge können gezielter gemacht werden, da bei der Datenerfassung gleich die "Schwachstellen" des Gebäudes klar erkennbar werden.

Der bedarfsorientierte Energieausweis ist für alle Gebäude ab dem 1.10.2008 Pflicht.

Verbrauchsorientierter Energieausweis

Beim verbrauchsorientierten Energieausweis  wird die Energieeffizienz des Gebäudes auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs ermittelt. Hierzu werden die Energieverbräuche der vergangenen, drei Abrechnungsjahre benötigt. Hier spielen das Nutzerverhalten und die Nutzergewohnheiten eine große Rolle.

Der Vorteil dieser Methode ist, dass relativ einfach - und dadurch kostengünstiger - ein Energieausweis erstellt werden kann. Eine Begehung des Gebäudes ist nicht erforderlich. Der Energieverbrauch wird auf die Gebäudegrundfläche bezogen.

Der Nachteil ist, dass das Nutzerverhalten hier das Ergebnis sehr stark verzerrt und die Vergleichbarkeit zu anderen Häusern nicht gegeben ist.