Energieausweis:
Was steht im Energieausweis?

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 schreibt eine genaue Berechnung des Energiebedarfs vor und führt gleichzeitig eine Reihe neuer Begriffe und Nachweisverfahren ein. Als wesentliche Berechnungsgrundlage wurde ein "Referenzmodell" eingeführt. Ebenfalls detaillierter sind die s. g. Wärmebrücken zu beachten und. weitere Verschärfungen der Anforderungen.

Der Energieausweis dokumentiert diese Ergebnisse und verschafft Mieter/Käufer, aber auch Gebäudeeigentümer/Verkäufer einen ersten Eindruck über die anfallenden Nebenkosten des Hauses oder der Wohnung. 

Ohne grundlegende bautechnische Vorkenntnisse kann mit Hilfe des Energieausweis die energetische Qualität einer Wohnung oder eines Gebäudes verglichen und bewertet werden.

Der Energieausweis hilft Eigentümer und Vermietern, die bereits ihre Gebäude energetisch saniert und in die Immobilie(n) investiert haben. Sie können am Markt für ihr Objekt mit der verbesserten Energieeffizienz werben.

Ist der Energieausweis erforderlich?

Ja - für Eigentümer, deren Wohngebäude bis Ende 1965 gebaut wurde. Sie müssen Kaufinteressenten oder Mietern seit dem 1. Juli 2008 auf Verlangen einen Energieausweis für das Objekt vorlegen.

Ab dem 1. Januar 2009 gilt dies für alle Wohngebäude.

Für Büro- oder andere, so genannte "Nichtwohngebäude" wird der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung ab dem 1. Juli 2009 verbindlich vorgeschrieben.

Für bestehende Mietverhältnisse besteht keine Verpflichtung.

Wozu dient der Energieausweis?

Durch den Energieausweis wird die "energetische Qualität" eines Gebäudes für den Nutzer - Mieter/Käufer übersichtlich wie auch kalkulierbar und das Gebäude mit anderen vergleichbar. Die Bevölkerung wird für das energiesparende Bauen und Modernisieren gleichermaßen angehalten. Die EnEv definiert die Vorgaben - so wird die Umwelt geschont und wertvolle Ressourcen geschont.

Verantwortlichkeiten

Die Verantwortung, dass der Energieausweis vorgelegt, bzw. ausgehändigt wird, liegt ausschließlich beim Eigentümer des betreffenden Objektes.

Der Aussteller (Energieberater) ist dafür verantwortlich, das der Energieausweis nach den Vorgaben der EnEV und den mitgeltenden Normen fachlich korrekt erstellt wird. Er hat darüber hinaus die Pflicht, die Gebäude- und Anlagendaten zu prüfen, die der Eigentümer zur Verfügung stellt. 

Treten berechtigte Zweifel an der Richtigkeit dieser Angaben auf, dürfen diese den Berechnungen nicht zu Grunde gelegt werden und müssen vom Aussteller selbst ermittelt/überprüft werden!

Bei den meisten Gebäudesanierungen wird nur ein Bruchteil der wirtschaftlichen Energiepotenziale ausgenutzt. Aus diesem Grunde werden erhebliche staatliche Anstrengungen, etwa durch die KfW-Förderprogramme der Bundesregierung unternommen.

Durch die gebäudespezifischen Empfehlungen im Energieausweis für die vorgeschlagenen und im Abschlussgespräch näher erläuterten Modernisierungen, soll ein Anreiz für die Umsetzung der energiesparenden Maßnahmen gegeben werden.