|
Was steht im Energieausweis?
Die neue Energieeinsparverordnung
(EnEV) 2009 schreibt eine genaue Berechnung des Energiebedarfs vor und
führt gleichzeitig eine Reihe neuer Begriffe und Nachweisverfahren ein.
Als wesentliche Berechnungsgrundlage wurde ein
"Referenzmodell" eingeführt. Ebenfalls detaillierter sind die
s. g. Wärmebrücken zu beachten und. weitere Verschärfungen der
Anforderungen.
Der Energieausweis dokumentiert diese
Ergebnisse und verschafft Mieter/Käufer, aber auch Gebäudeeigentümer/Verkäufer einen
ersten Eindruck über die anfallenden Nebenkosten des Hauses oder der Wohnung.
Ohne grundlegende bautechnische Vorkenntnisse kann mit Hilfe des Energieausweis die energetische
Qualität einer Wohnung oder eines Gebäudes verglichen und bewertet
werden.
Der Energieausweis hilft Eigentümer und Vermietern, die bereits
ihre Gebäude energetisch saniert und in die Immobilie(n) investiert haben. Sie können
am Markt für ihr
Objekt mit der verbesserten Energieeffizienz werben.
Ist der Energieausweis
erforderlich?
Ja - für Eigentümer, deren Wohngebäude bis
Ende 1965 gebaut wurde. Sie müssen Kaufinteressenten oder Mietern seit dem
1. Juli 2008 auf Verlangen einen Energieausweis für das Objekt
vorlegen.
Ab dem 1. Januar 2009 gilt dies für
alle Wohngebäude.
Für Büro- oder andere, so genannte
"Nichtwohngebäude" wird der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung ab
dem 1. Juli 2009 verbindlich vorgeschrieben.
Für bestehende Mietverhältnisse
besteht keine Verpflichtung.
Wozu dient der Energieausweis? Durch
den Energieausweis wird die "energetische Qualität" eines
Gebäudes für den Nutzer - Mieter/Käufer übersichtlich wie auch
kalkulierbar und das Gebäude mit anderen vergleichbar. Die Bevölkerung
wird für das energiesparende Bauen und Modernisieren gleichermaßen
angehalten. Die EnEv definiert die Vorgaben - so wird die Umwelt
geschont und wertvolle Ressourcen geschont. |