| Fragen:
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Wird eine Vor-Ort-Energieberatung gefördert? Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine Energieberatung (von der BAFA) gefördert. Es wird durch uns also ein Förderantrag gestellt. Dieser wird mit dem Zuwendungsbescheid der BAFA bewilligt. Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht. |
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Was können Sie von einer kompetenten Energieberatung alles erwarten? Zunächst
erhalten Sie einen Energiebericht, der den Ist-Zustand
des begutachteten Gebäudes wieder gibt. Darin sind Vorschläge zur
Verringerung des Energieverbrauchs für Heizungswärme und zur
Warmwassererzeugung enthalten. |
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Was können Sie mit dem Energieberatungsbericht anfangen? Mit dem Energieberatungsbericht erhalten Sie eine bautechnisch fundierte Bewertung Ihres Gebäudes mit geeigneten Modernisierungsvorschlägen. In einem Abschlussgespräch wird Ihnen der Energieberatungsbericht ausführlich erläutert und Ihre Fragen werden beantwortet. Sie werden so in die Lage versetzt, eine Entscheidung bzgl. der durchzuführenden Maßnahme(n) zu treffen. |
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Was kostet eine Vor-Ort-Beratung mit Wärmeschutz- und Energieberatungsbericht? Das
ist im Wesentlichen von der Größe des Gebäudes und der Anzahl der
Wohneinheiten abhängig. Sprechen Sie uns an - das erste
Beratungsgespräch ist für Sie kostenlos. Oder füllen sie den Anfragebogen
aus. |
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Wie erteilen Sie einen Auftrag? Auf Basis des Angebots und des Datenerfassungsbogens für das Gebäude/Objekt erfolgt die Beauftragung zur Durchführung der Energieberatung. |
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Gibt es Zuschüsse? Ja
- die Beantragung erledigen wir für Sie bei der BAFA. Die Höhe der
Zuwendungen sind abhängig
von der Größe des Gebäudes und der Anzahl der Wohneinheiten. Thermografische
Untersuchungen Luftdichtigkeitsprüfung
(Blower-Door-Test) Empfehlungen
zur Stromeinsparung |
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Wer kann Fördergelder zur Energieberatung erhalten?
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Wie lange dauert es, bis der Energiebericht fertig ist? Gesamtdauer ca. 4 - 6 Wochen. |
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Was regelt die Energiesparverordnung - EnEV? Die EnEV legt zum einen die
Mindestanforderungen an die energetische Qualität neu zu errichtender
Gebäude, wie auch zum anderen die Mindest-U-Werte der Außenbauteile von
Um- und Anbauten fest. |
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Warum energiesparend (um)bauen oder sanieren? Angesichts der stetig steigenden
Energiekosten sichert eine mit Weitblick durchgeführte Bauweise der
Werterhalt der Immobilie und hilft die Unterhaltungskosten zu senken. |
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Welche Änderungen bringt die EnEV 2009?
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) wird zum 1. Oktober 2009 in Kraft treten. Durch die Umsetzung der Klimaziele der Bundesregierung werden damit Gebäude gegenüber der alten Regelung (EnEV 2007) um durchschnittlich 30 Prozent sparsamer im Energiebedarf sein müssen. Das wird erreicht durch:
oder:
die erforderlichen Aufwendungen für die Außerbetriebnahme und den Einbau
einer neuen Heizung
Quelle: BMVBS und
ZUB-Kassel |
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